{"id":765,"date":"2012-11-26T14:36:22","date_gmt":"2012-11-26T13:36:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.verein-juedische-kultur-tuebingen.de\/?page_id=765"},"modified":"2026-03-25T14:08:22","modified_gmt":"2026-03-25T13:08:22","slug":"verein","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.verein-juedische-kultur-tuebingen.de\/?page_id=765","title":{"rendered":"Verein"},"content":{"rendered":"<h2><b>Wir sind<\/b><\/h2>\n<p>Menschen, die sich f\u00fcr die Vielfalt des Judentums in Geschichte und Gegenwart interessieren. Schwerpunkte unserer Vereinsarbeit sind die j\u00fcdische Kultur heute, das Erbe und die Erinnerung an fr\u00fcheres j\u00fcdisches Leben in T\u00fcbingen und Wankheim. Die Nazis haben die T\u00fcbinger j\u00fcdische Gemeinde zerst\u00f6rt und in ganz Deutschland das j\u00fcdische Leben vernichtet.<\/p>\n<p><strong>Aktuell setzen wir uns insbesondere daf\u00fcr ein, dass der j\u00fcdische Friedhof in Wankheim als Gesamtensemble erhalten bleibt. Wir haben dazu die Tr\u00e4gerschaft der inzwischen abgeschlossenen Sanierung \u00fcbernommen und tragen f\u00fcr die n\u00e4chsten Jahre die Bauunterhaltspflicht.<\/strong><\/p>\n<p>Auch\u00a0 das Erhalten der Reste der ehemaligen T\u00fcbinger Synagoge in der Gartenstra\u00dfe ist uns ein Anliegen.<\/p>\n<p>Doch geht es uns nicht einfach nur um Erinnerungskultur, sondern genauso um j\u00fcdische Kultur heute und ihre vielf\u00e4ltigen Formen.<\/p>\n<p>Wir setzen uns ein gegen Antisemitismus und Judenhass. Wir zeigen Gesicht.<\/p>\n<p><b>Wir suchen<br \/>\n<\/b>Menschen, die sich \u2013 auch nur vor\u00fcbergehend\u00a0 \u2013 bei Projekten, beim Organisieren von kulturellen Veranstaltungen oder bei denkmalsch\u00fctzerischen Aktivit\u00e4ten, einbringen wollen.<\/p>\n<p><b>Wir bieten<br \/>\n<\/b>Kenntnisse, Informationen und Austausch \u00fcber die j\u00fcdische Kultur sowie Kooperation mit Organisationen und Institutionen.<\/p>\n<p><b>Der F\u00f6rderverein f\u00fcr j\u00fcdische Kultur in T\u00fcbingen ist seit 2012 aktiv.<\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1 style=\"text-align: left;\" align=\"center\">V E R E I N S V O R S T A N D<\/h1>\n<p>Werner Kemmler (Vorsitzender)<br \/>\nJ\u00f6rg Walter Karl (stellvertretender Vorsitzender)<br \/>\nHarald Schwaderer<br \/>\nBruno Gebhart<\/p>\n<p><strong>V E R E I N S K O N T O<\/strong><\/p>\n<p>F\u00f6rderverein f\u00fcr j\u00fcdische Kultur in T\u00fcbingen e.V.<br \/>\nIBAN: DE62 6415 0020 0002 3302 28, Kreissparkasse T\u00fcbingen<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\" align=\"center\"><strong>S A T Z U N G<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\" align=\"center\"><strong>des F\u00f6rdervereins f\u00fcr j\u00fcdische Kultur in T\u00fcbingen e.V.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\" align=\"center\"><strong>\u00a7 1\u00a0 Name und Sitz<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein ist ein F\u00f6rderverein und f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein f\u00fcr j\u00fcdische Kultur in T\u00fcbingen\u201c. Er ist konfessionell und parteipolitisch unabh\u00e4ngig. Nach Eintragung in das Vereinsregister erh\u00e4lt er den Zusatz \u201eeingetragener Verein (e.V.)\u201c.\u00a0Sitz des Vereins ist T\u00fcbingen.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: left;\" align=\"center\"><strong>\u00a7 2\u00a0 Zweck und Ziele des F\u00f6rdervereins<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von j\u00fcdischer Kultur, insbesondere in T\u00fcbingen, sowie von Volksbildung, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.<\/li>\n<li>Der Satzungszweck<strong>\u00a0<\/strong>wird verwirklicht insbesondere durch folgende Ziele:\n<ol>\n<li>j\u00fcdische Kultur, insbesondere in T\u00fcbingen, zu f\u00f6rdern,<\/li>\n<li>denkmalsch\u00fctzerische Aktivit\u00e4ten in T\u00fcbingen weiterzuentwickeln z.B. dadurch, dass die Reste des Synagogengeb\u00e4udes, des Synagogengartens und des Synagogeninventars sichergestellt, sorgf\u00e4ltig bewahrt und w\u00fcrdig pr\u00e4sentiert werden,<\/li>\n<li>Forschungen und Publikationen zur Geschichte und Gegenwart j\u00fcdischen Lebens, insbesondere in T\u00fcbingen, zu f\u00f6rdern,<\/li>\n<li>den Dialog zwischen Juden, Christen und Muslimen und damit gegenseitiges Verst\u00e4ndnis und Toleranz zu f\u00f6rdern.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00fcr ihre Mitgliedschaft keinerlei Entsch\u00e4digung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins durch die Mitgliederversammlung oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Israelitische Religionsgemeinschaft W\u00fcrttembergs (IRGW), die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige oder mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: left;\" align=\"center\"><strong>\u00a7 3 \u00a0Steuerbeg\u00fcnstigung (Gemeinn\u00fctzigkeit)<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung (\u00a7\u00a7 51 ff. AO). Er ist ein Verein im Sinne von \u00a7 58 Nr. 2 AO, der seine Mittel ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung des steuerbeg\u00fcnstigten Zwecks der in \u00a7 2 beschriebenen Ziele verwendet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\" align=\"center\"><strong>\u00a7 4 \u00a0Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden, die sich zu den in \u00a7 2 niedergelegten Zielen bekennt.<\/li>\n<li>\u00dcber die Aufnahme als Mitglied entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung die Ziele und den Zweck des Vereins zu f\u00f6rdern. Aktivit\u00e4ten eines einzelnen Mitglieds oder einer Gruppe von Mitgliedern im Namen des Vereins sind grunds\u00e4tzlich erw\u00fcnscht, m\u00fcssen aber vorher mit dem Vorstand abgestimmt werden.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied ist berechtigt, Antr\u00e4ge in eine Mitgliederversammlung einzubringen und zu gestellten Antr\u00e4gen \u00c4nderungs- und Erg\u00e4nzungsantr\u00e4ge zu stellen. Antr\u00e4ge sollten f\u00fcnf Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen sein.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Streichung von der Mitgliederliste, Ausschluss, Aufl\u00f6sung einer juristischen Person oder durch Tod. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Soll ein Mitglied durch Beschluss des Vorstands ausgeschlossen werden, so ist ihm vor der Beschlussfassung das Recht zu einer m\u00fcndlichen oder schriftlichen Stellungnahme einzur\u00e4umen. Den Ausschlie\u00dfungsbeschluss des Vorstands kann das betroffene Mitglied vor der folgenden Mitgliederversammlung anfechten.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: left;\" align=\"center\"><strong>\u00a7 5\u00a0 Beitr\u00e4ge und Spenden<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitglieder entrichten einen Jahresbeitrag, dessen H\u00f6he und F\u00e4lligkeit die Mitgliederversammlung festsetzt. In geeigneten F\u00e4llen kann der Vorstand Beitr\u00e4ge erlassen oder stunden.<\/li>\n<li>Die Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks sollen ferner durch Spenden, Zuwendungen und \u00f6ffentliche Zusch\u00fcsse aufgebracht werden.<\/li>\n<li>Die Verwendung der Mittel richtet sich nach einem vom Vorstand des Vereins f\u00fcr das Kalenderjahr aufzustellenden Haushaltsplan. Der Haushaltsplan ist von der Mitgliederversammlung zu genehmigen.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: left;\" align=\"center\"><strong>\u00a7 6\u00a0 Organe des F\u00f6rdervereins<\/strong><\/p>\n<p>Die Organe des F\u00f6rdervereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\" align=\"center\"><strong>\u00a7 7\u00a0 Mitgliederversammlung <\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des F\u00f6rdervereins. Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung sind f\u00fcr alle Mitglieder und den Vorstand bindend. Sie tagt mindestens einmal im Jahr.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf eines Gesch\u00e4ftsjahres durch den Vorstand einzuberufen.<\/li>\n<li>Die Einladung hat die Tagesordnung zu enthalten, sowie Antr\u00e4ge des Vorstands und gegebenenfalls Antr\u00e4ge der Mitglieder und dazu notwendige Informationen. Sie erfolgt schriftlich oder mittels elektronischer Medien an alle Mitglieder und unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen zwischen Versanddatum und Versammlungstermin.<\/li>\n<li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert. Sie ist auch einzuberufen, wenn ein Drittel der Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde und des Zwecks beantragt. Eine durch Mitglieder derart beantragte Mitgliederversammlung ist innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Ersuchens an den Vorstand einzuberufen. Hinsichtlich der Einberufungsfrist , der Tagesordnung und der Erg\u00e4nzung der Tagesordnung gelten die Vorschriften des \u00a7 7 Absatz 3 entsprechend. In Angelegenheiten von au\u00dferordentlicher Dringlichkeit kann die Einberufungsfrist auf drei Tage verk\u00fcrzt werden.<\/li>\n<li>Der Mitgliederversammlung sind insbesondere folgende Aufgaben vorbehalten:\n<ol>\n<li>Genehmigung des Berichts \u00fcber das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr,<\/li>\n<li>Genehmigung der Jahresrechnung und des Haushaltsplans,<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstands,<\/li>\n<li>Wahl und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands, Wahl von zwei Rechnungspr\u00fcfern, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen,<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge des Vorstands und gegebenenfalls der von Mitgliedern gestellten Antr\u00e4ge,<\/li>\n<li>Entscheidung \u00fcber die Anfechtung eines Beschlusses des Vorstands zum Ausschluss eines Mitglieds,<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen, Aufl\u00f6sung des Vereins und Aufteilung des Vereinsverm\u00f6gens.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft \u2013 soweit nicht eine andere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist \u2013 mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen z\u00e4hlen als Nein-Stimmen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df geladen ist und wenn zus\u00e4tzlich zum Vorstand mindestens ein Zehntel der Vereinsmitglieder anwesend ist.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, in seiner Abwesenheit von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Zu Beginn wird die Beschlussf\u00e4higkeit festgestellt. Ist die Versammlung nicht beschlussf\u00e4hig, hat der Vorstand unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb einer Woche nach dieser Versammlung zu einer erneuten Versammlung einzuladen und in dieser Einladung unter Versendung der Tagesordnung darauf hinzuweisen, dass die erneute Versammlung ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist. Die erneute Mitgliederversammlung findet sp\u00e4testens innerhalb von sechs Wochen statt. \u00dcber die Mitgliederversammlung ist zeitnah ein Protokoll anzufertigen, das vom\/der Versammlungsleiter(in) und dem\/der Protokollf\u00fchrer(in) zu unterzeichnen ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong style=\"text-align: center;\">\u00a7 8\u00a0 Vorstand<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus mindestens drei, h\u00f6chstens f\u00fcnf Mitgliedern, unter ihnen der\/die Vorsitzende und der\/die Stellvertretende Vorsitzende. Der Vorstand legt die weitere Gesch\u00e4ftsverteilung einvernehmlich fest.<\/li>\n<li>Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden und auf eine Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Sofern sich keine Gegenstimme aus dem Kreis der anwesenden Mitglieder erhebt, wird bei Einzelkandidaturen der Vorstand per Handzeichen (Akklamation) gew\u00e4hlt. Sollten f\u00fcr eine Position des Vorstands mehrere Personen kandidieren, gilt die schriftliche und geheime Wahl. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die Mitglieder des Vorstands sind einzeln zu w\u00e4hlen.<\/li>\n<li>Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis des einzelnen Vorstandsmitglieds wird in der Weise beschr\u00e4nkt, dass bei Rechtsgesch\u00e4ften in H\u00f6he von mehr als 3.000 \u20ac die Zustimmung der Mehrheit des Vorstands einzuholen ist.<\/li>\n<li>\u00d6ffentlichkeitsarbeit, insbesondere Pressearbeit, ist eine wesentliche Aufgabe des Vorstands.<\/li>\n<li>Alle Vorstandsmitglieder erf\u00fcllen ihre T\u00e4tigkeiten ohne Honorar und ausschlie\u00dflich ehrenamtlich.<\/li>\n<li>Der Vorstand trifft sich regelm\u00e4\u00dfig und bei Bedarf auf schriftliche, mindestens f\u00fcnf Tage vorher zu versendende Einladung mit Tagesordnung durch den\/die Vorsitzende(n), im Verhinderungsfall durch den\/die Stellvertretende(n) Vorsitzende(n).<\/li>\n<li>Auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstands muss eine Vorstandssitzung einberufen werden.<\/li>\n<li>Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des F\u00f6rdervereins und ist verantwortlich f\u00fcr die Einhaltung der Ziele und des Zwecks entsprechend dieser Satzung, f\u00fcr die F\u00fchrung der Finanzen und eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Rechnungslegung.<\/li>\n<li>Der Vorstand beschlie\u00dft \u00fcber die Aufnahme von Mitgliedern, deren Streichung von der Mitgliederliste oder ihren Ausschluss.<\/li>\n<li>Bei Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen f\u00fchrt der\/die Vorsitzende bzw. sein\/ihre Stellvertreter(in) den Vorsitz.<\/li>\n<li>Eine ordentlich einberufene Vorstandssitzung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens der Vorsitzende oder der\/die Stellvertretende Vorsitzende und ein weiteres Mitglied des Vorstandes anwesend sind.<\/li>\n<li>\u00dcber die Vorstandssitzungen wird ein Beschlussprotokoll gefertigt, das vom\/von der Vorsitzenden, im Verhinderungsfall vom\/von der Stellvertretenden Vorsitzenden, unterzeichnet werden muss.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 9\u00a0 Rechnungspr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n<p>Die Rechnungspr\u00fcfer des F\u00f6rdervereins haben nach Ablauf eines Gesch\u00e4ftsjahres die vom Vorstand vorzulegende Jahresrechnung und Verm\u00f6gensverwaltung rechnerisch und buchm\u00e4\u00dfig zu pr\u00fcfen und der Mitgliederversammlung schriftlich Bericht zu erstatten. Ihre Amtszeit betr\u00e4gt ein Jahr; Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong style=\"text-align: center;\">\u00a7 10\u00a0 Allgemeine Bestimmungen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Eingehende Spenden m\u00fcssen ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Ziele und den Zweck des F\u00f6rdervereins im Sinne dieser Satzung verwendet werden. Dies gilt im vollen Umfang f\u00fcr noch vorhandenes Verm\u00f6gen nach dem Beschluss der Aufl\u00f6sung des F\u00f6rdervereins.<\/li>\n<li>Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden nach Abzug des erforderlichen Anteils f\u00fcr die F\u00fchrung des Vereins als Spenden behandelt.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: left;\" align=\"center\"><strong>\u00a7 11\u00a0 Satzungs\u00e4nderungen und Vereinsaufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des F\u00f6rdervereins durch die Mitgliederversammlung oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Israelitische Religionsgemeinschaft W\u00fcrttembergs (IRGW), die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige oder mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: left;\" align=\"center\"><strong>\u00a7 12 Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n<p>Diese Satzung wurde am 19. September 2012 in der \u201eHirsch\u201c Begegnungsst\u00e4tte zu T\u00fcbingen von den Gr\u00fcndungsmitgliedern unterzeichnet und damit errichtet. Sie tritt mit dem Zeitpunkt der Errichtung in Kraft.<br \/>\nAktueller Stand der Satzung nach MV: 22.03.2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir sind Menschen, die sich f\u00fcr die Vielfalt des Judentums in Geschichte und Gegenwart interessieren. Schwerpunkte unserer Vereinsarbeit sind die j\u00fcdische Kultur heute, das Erbe und die Erinnerung an fr\u00fcheres j\u00fcdisches Leben in T\u00fcbingen und Wankheim. Die Nazis haben die T\u00fcbinger j\u00fcdische Gemeinde zerst\u00f6rt und in ganz Deutschland das j\u00fcdische Leben vernichtet. 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