{"id":765,"date":"2012-11-26T14:36:22","date_gmt":"2012-11-26T13:36:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.verein-juedische-kultur-tuebingen.de\/?page_id=765"},"modified":"2026-10-21T17:23:49","modified_gmt":"2026-10-21T15:23:49","slug":"verein","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.verein-juedische-kultur-tuebingen.de\/?page_id=765","title":{"rendered":"Verein"},"content":{"rendered":"<h2><b>Wir sind<\/b><\/h2>\n<p>Menschen, die sich f\u00fcr die Vielfalt des Judentums in Geschichte und Gegenwart interessieren. Schwerpunkte unserer Vereinsarbeit sind die j\u00fcdische Kultur heute, das Erbe und die Erinnerung an fr\u00fcheres j\u00fcdisches Leben in T\u00fcbingen und Wankheim. Die Nazis haben die T\u00fcbinger j\u00fcdische Gemeinde zerst\u00f6rt und in ganz Deutschland das j\u00fcdische Leben vernichtet.<\/p>\n<p><strong>Aktuell setzen wir uns insbesondere daf\u00fcr ein, dass der j\u00fcdische Friedhof in Wankheim als Gesamtensemble erhalten bleibt. Wir haben dazu die Tr\u00e4gerschaft der inzwischen abgeschlossenen Sanierung \u00fcbernommen und tragen f\u00fcr die n\u00e4chsten Jahre die Bauunterhaltspflicht.<\/strong><\/p>\n<p>Auch\u00a0 das Erhalten der Reste der ehemaligen T\u00fcbinger Synagoge in der Gartenstra\u00dfe ist uns ein Anliegen.<\/p>\n<p>Doch geht es uns nicht einfach nur um Erinnerungskultur, sondern genauso um j\u00fcdische Kultur heute und ihre vielf\u00e4ltigen Formen.<\/p>\n<p>Wir setzen uns ein gegen Antisemitismus und Judenhass. Wir zeigen Gesicht.<\/p>\n<p><b>Wir suchen<br \/>\n<\/b>Menschen, die sich \u2013 auch nur vor\u00fcbergehend\u00a0 \u2013 bei Projekten, beim Organisieren von kulturellen Veranstaltungen oder bei denkmalsch\u00fctzerischen Aktivit\u00e4ten, einbringen wollen.<\/p>\n<p><b>Wir bieten<br \/>\n<\/b>Kenntnisse, Informationen und Austausch \u00fcber die j\u00fcdische Kultur sowie Kooperation mit Organisationen und Institutionen.<\/p>\n<p><b>Der F\u00f6rderverein f\u00fcr j\u00fcdische Kultur in T\u00fcbingen ist seit 2012 aktiv.<\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1 style=\"text-align: left;\" align=\"center\">V E R E I N S V O R S T A N D<\/h1>\n<p>Werner Kemmler (Vorsitzender)<br \/>\nJ\u00f6rg Walter Karl (stellvertretender Vorsitzender)<br \/>\nHarald Schwaderer<br \/>\nElana Horowitz<br \/>\nTorsten Himmel<\/p>\n<p><strong>V E R E I N S K O N T O<\/strong><\/p>\n<p>F\u00f6rderverein f\u00fcr j\u00fcdische Kultur in T\u00fcbingen und Reutlingen e.V.<br \/>\nIBAN: DE62 6415 0020 0002 3302 28, Kreisparkasse T\u00fcbingen<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\" align=\"center\"><strong>S A T Z U N G<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\" align=\"center\"><strong>des F\u00f6rdervereins f\u00fcr j\u00fcdische Kultur in T\u00fcbingen und Reutlingen e.V.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1\u00a0 Name und Sitz<br \/>\n<\/strong>1. Der Verein ist ein F\u00f6rderverein und f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein f\u00fcr j\u00fcdische Kultur in<br \/>\nT\u00fcbingen und Reutlingen e.V.\u201c (eingetragener Verein). Er ist konfessionell und parteipolitisch<br \/>\nunabh\u00e4ngig. Sitz des Vereins ist T\u00fcbingen.<br \/>\n2. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2\u00a0 Zweck und Ziele des F\u00f6rdervereins<\/strong><br \/>\n1. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von j\u00fcdischer Kultur, insbesondere in T\u00fcbingen und<br \/>\nReutlingen, sowie von Volksbildung, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.<\/p>\n<p>2. Der Satzungszweck\u00a0wird verwirklicht insbesondere durch folgende Ziele:<br \/>\n1. j\u00fcdische Kultur, insbesondere in T\u00fcbingen und Reutlingen, zu f\u00f6rdern,<br \/>\n2. denkmalsch\u00fctzerische Aktivit\u00e4ten in T\u00fcbingen, Reutlingen und Wankheim<br \/>\nweiterzuentwickeln z.B. durch \u00dcbernahme von Erhaltungsma\u00dfnahmen und<br \/>\nregelm\u00e4\u00dfige F\u00fchrungen auf dem j\u00fcdischen Friedhof Wankheim und dadurch, dass die<br \/>\nReste des Synagogengeb\u00e4udes, des Synagogengartens und des Synagogeninventars<br \/>\nsichergestellt, sorgf\u00e4ltig bewahrt und w\u00fcrdig pr\u00e4sentiert werden,<br \/>\n3. Stellungnahmen, Publikationen und Forschungen zur Geschichte und Gegenwart<br \/>\nj\u00fcdischen Lebens, insbesondere in T\u00fcbingen und Reutlingen, zu f\u00f6rdern,<br \/>\n4. den Dialog zwischen Juden, Christen und Muslimen und damit gegenseitiges<br \/>\nVerst\u00e4ndnis und Toleranz zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>3. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\n4. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die<br \/>\nMitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem<br \/>\nAusscheiden oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00fcr ihre Mitgliedschaft keinerlei Entsch\u00e4digung.<br \/>\nEs darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch<br \/>\nunverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 \u00a0Steuerbeg\u00fcnstigung (Gemeinn\u00fctzigkeit)<\/strong><br \/>\nDer Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung (\u00a7\u00a7 51 ff. AO). Er ist ein Verein im Sinne von \u00a7 58 Nr. 2 AO, der seine Mittel ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung des steuerbeg\u00fcnstigten Zwecks der in \u00a7 2 beschriebenen Ziele verwendet.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 \u00a0Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden, die<br \/>\nsich zu den in \u00a7 2 niedergelegten Zielen bekennt.<br \/>\n2. \u00dcber die Aufnahme als Mitglied entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Ein<br \/>\nAufnahmeantrag kann vom Vorstand ohne Begr\u00fcndung abgelehnt werden.<br \/>\n3. Jedes Mitglied hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung die Ziele und den<br \/>\nZweck des Vereins zu f\u00f6rdern. Aktivit\u00e4ten eines einzelnen Mitglieds oder einer Gruppe von<br \/>\nMitgliedern im Namen des Vereins sind grunds\u00e4tzlich erw\u00fcnscht, m\u00fcssen aber vorher mit<br \/>\ndem Vorstand abgestimmt werden.<br \/>\n4. Jedes Mitglied ist berechtigt, Antr\u00e4ge in eine Mitgliederversammlung einzubringen und zu<br \/>\ngestellten Antr\u00e4gen \u00c4nderungs- und Erg\u00e4nzungsantr\u00e4ge zu stellen. Antr\u00e4ge sollten f\u00fcnf Tage<br \/>\nvor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen sein.<br \/>\n5. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Streichung von der Mitgliederliste, Ausschluss,<br \/>\nAufl\u00f6sung einer juristischen Person oder durch Tod. Der Austritt erfolgt durch schriftliche<br \/>\nErkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Soll ein Mitglied durch Beschluss des Vorstands<br \/>\nausgeschlossen werden, so ist ihm vor der Beschlussfassung das Recht zu einer m\u00fcndlichen<br \/>\noder schriftlichen Stellungnahme einzur\u00e4umen. Den Ausschlie\u00dfungsbeschluss des Vorstands<br \/>\nkann das betroffene Mitglied vor der folgenden Mitgliederversammlung anfechten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5\u00a0 Beitr\u00e4ge und Spenden<\/strong><br \/>\n1. Die Mitglieder entrichten einen Jahresbeitrag, dessen H\u00f6he und F\u00e4lligkeit die<br \/>\nMitgliederversammlung festsetzt. In geeigneten F\u00e4llen kann der Vorstand Beitr\u00e4ge erlassen<br \/>\noder stunden.<br \/>\n2. Die Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks sollen ferner durch Spenden, Zuwendungen und<br \/>\n\u00f6ffentliche Zusch\u00fcsse aufgebracht werden.<br \/>\n3. Die Verwendung der Mittel richtet sich nach einem vom Vorstand des Vereins f\u00fcr das<br \/>\nKalenderjahr aufzustellenden Haushaltsplan. Der Haushaltsplan ist von der<br \/>\nMitgliederversammlung zu genehmigen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6\u00a0 Organe des F\u00f6rdervereins<\/strong><br \/>\nDie Organe des F\u00f6rdervereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7\u00a0 Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des F\u00f6rdervereins. Die Beschl\u00fcsse der<br \/>\nMitgliederversammlung sind f\u00fcr alle Mitglieder und den Vorstand bindend. Sie tagt<br \/>\nmindestens einmal im Jahr.<br \/>\n2. Die Mitgliederversammlung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf eines<br \/>\nGesch\u00e4ftsjahres durch den Vorstand einzuberufen.<br \/>\n3. Die Einladung hat die Tagesordnung zu enthalten, sowie Antr\u00e4ge des Vorstands und<br \/>\ngegebenenfalls Antr\u00e4ge der Mitglieder und dazu notwendige Informationen. Sie erfolgt<br \/>\nschriftlich oder mittels elektronischer Medien an alle Mitglieder und unter Einhaltung einer<br \/>\nFrist von mindestens zwei Wochen zwischen Versanddatum und Versammlungstermin.<br \/>\n4. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das<br \/>\nInteresse des Vereins es erfordert. Sie ist auch einzuberufen, wenn ein Drittel der<br \/>\nVereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde und des Zwecks beantragt. Eine<br \/>\ndurch Mitglieder derart beantragte Mitgliederversammlung ist innerhalb von zwei Wochen<br \/>\nnach Zugang des Ersuchens an den Vorstand einzuberufen.<br \/>\nHinsichtlich der Einberufungsfrist, der Tagesordnung und der Erg\u00e4nzung der Tagesordnung<br \/>\ngelten die Vorschriften des \u00a7 7 Absatz 3 entsprechend. In Angelegenheiten von<br \/>\nau\u00dferordentlicher Dringlichkeit kann die Einberufungsfrist auf drei Tage verk\u00fcrzt werden.<\/p>\n<p>5. Der Mitgliederversammlung sind insbesondere folgende Aufgaben vorbehalten:<br \/>\n1. Genehmigung des Berichts \u00fcber das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr,<br \/>\n2. Genehmigung der Jahresrechnung und des Haushaltsplans,<br \/>\n3. Entlastung des Vorstands,<br \/>\n4. Wahl und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands, Wahl von zwei<br \/>\nRechnungspr\u00fcfern, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen,<br \/>\n5. Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge des Vorstands und gegebenenfalls der von<br \/>\nMitgliedern gestellten Antr\u00e4ge,<br \/>\n6. Entscheidung \u00fcber die Anfechtung eines Beschlusses des Vorstands zum Ausschluss<br \/>\neines Mitglieds,<br \/>\n7. Satzungs\u00e4nderungen, Aufl\u00f6sung des Vereins und Aufteilung des Vereinsverm\u00f6gens.<\/p>\n<p>6. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft \u2013 soweit nicht eine andere Mehrheit zwingend<br \/>\nvorgeschrieben ist \u2013 mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0z\u00e4hlen als Nein-Stimmen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0ordnungsgem\u00e4\u00df geladen ist und wenn mindestens ein Zehntel der Vereinsmitglieder\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0anwesend ist.<br \/>\n7. Die Mitgliederversammlung wird von dem\/der Vorsitzenden, in seiner\/ihrer Abwesenheit von<br \/>\neinem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Zu Beginn wird die Beschlussf\u00e4higkeit festgestellt.<br \/>\nIst die Versammlung nicht beschlussf\u00e4hig, hat der Vorstand unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch<br \/>\ninnerhalb einer Woche nach dieser Versammlung zu einer erneuten Versammlung<br \/>\neinzuladen und in dieser Einladung unter Versendung der Tagesordnung darauf hinzuweisen,<br \/>\ndass die erneute Versammlung ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder<br \/>\nbeschlussf\u00e4hig ist. Die erneute Mitgliederversammlung findet sp\u00e4testens innerhalb von sechs<br \/>\nWochen statt. \u00dcber die Mitgliederversammlung ist zeitnah ein Protokoll anzufertigen, das<br \/>\nvom\/der Versammlungsleiter(in) und dem\/der Protokollf\u00fchrer(in) zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8\u00a0 Vorstand<\/strong><br \/>\n1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei, h\u00f6chstens f\u00fcnf Mitgliedern, unter ihnen der\/die<br \/>\nVorsitzende und der\/die Stellvertretende Vorsitzende. Der Vorstand legt die weitere<br \/>\nGesch\u00e4ftsverteilung einvernehmlich fest.<br \/>\n2. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der<br \/>\nAnwesenden und auf eine Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Die Mitglieder des Vorstands sind<br \/>\neinzeln zu w\u00e4hlen. Sofern sich keine Gegenstimme aus dem Kreis der anwesenden Mitglieder<br \/>\nerhebt, werden die Mitglieder des Vorstands per Handzeichen (Akklamation) gew\u00e4hlt. Sollten<br \/>\nf\u00fcr eine Position des Vorstands mehrere Personen kandidieren, gilt die schriftliche und<br \/>\ngeheime Wahl. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<br \/>\n3. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis des<br \/>\neinzelnen Vorstandsmitglieds wird in der Weise beschr\u00e4nkt, dass bei Rechtsgesch\u00e4ften in<br \/>\nH\u00f6he von mehr als 3.000 \u20ac die Zustimmung der Mehrheit des Vorstands einzuholen ist.<br \/>\n4. \u00d6ffentlichkeitsarbeit, insbesondere Pressearbeit, ist eine wesentliche Aufgabe des Vorstands.<br \/>\n5. Alle Vorstandsmitglieder erf\u00fcllen ihre T\u00e4tigkeiten ohne Honorar und ausschlie\u00dflich<br \/>\nehrenamtlich.<br \/>\n6. Der Vorstand trifft sich regelm\u00e4\u00dfig und bei Bedarf auf schriftliche, mindestens f\u00fcnf Tage<br \/>\nvorher zu versendende Einladung mit Tagesordnung durch den\/die Vorsitzende(n), im<br \/>\nVerhinderungsfall durch den\/die Stellvertretende(n) Vorsitzende(n).<br \/>\n7. Auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstands muss eine Vorstandssitzung<br \/>\neinberufen werden.<br \/>\n8. Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des F\u00f6rdervereins und ist verantwortlich f\u00fcr die<br \/>\nEinhaltung der Ziele und des Zwecks entsprechend dieser Satzung, f\u00fcr die F\u00fchrung der<br \/>\nFinanzen und eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Rechnungslegung.<br \/>\n9. Der Vorstand beschlie\u00dft \u00fcber die Aufnahme von Mitgliedern, deren Streichung von der<br \/>\nMitgliederliste oder ihren Ausschluss.<br \/>\n10. Bei Vorstandssitzungen \u00fcbernimmt der\/die Vorsitzende den Vorsitz, in seiner\/ihrer<br \/>\nAbwesenheit ein anderes Vorstandsmitglied.<br \/>\n11. Eine ordentlich einberufene Vorstandssitzung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens der<br \/>\nVorsitzende oder der\/die Stellvertretende Vorsitzende und ein weiteres Mitglied des<br \/>\nVorstandes anwesend sind.<br \/>\n12. \u00dcber die Vorstandssitzungen wird ein Beschlussprotokoll gefertigt, das vom\/von der<br \/>\nVorsitzenden, im Verhinderungsfall vom\/von der Stellvertretenden Vorsitzenden,<br \/>\nunterzeichnet werden muss.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9\u00a0 Rechnungspr\u00fcfung<\/strong><br \/>\nDie Rechnungspr\u00fcfer:innen des F\u00f6rdervereins haben nach Ablauf eines Gesch\u00e4ftsjahres die vom Vorstand vorzulegende Jahresrechnung und Verm\u00f6gensverwaltung rechnerisch und buchm\u00e4\u00dfig zu pr\u00fcfen und der Mitgliederversammlung schriftlich Bericht zu erstatten. Ihre Amtszeit betr\u00e4gt ein Jahr; Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10\u00a0 Allgemeine Bestimmungen<\/strong><br \/>\n1. Eingehende Spenden m\u00fcssen ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Ziele und den Zweck des F\u00f6rdervereins<br \/>\nim Sinne dieser Satzung verwendet werden. Dies gilt im vollen Umfang f\u00fcr noch vorhandenes<br \/>\nVerm\u00f6gen nach dem Beschluss der Aufl\u00f6sung des F\u00f6rdervereins.<br \/>\n2. Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden nach Abzug des erforderlichen Anteils f\u00fcr die F\u00fchrung des Vereins<br \/>\nals Spenden behandelt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11\u00a0 Satzungs\u00e4nderungen und Vereinsaufl\u00f6sung<\/strong><br \/>\n1. Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen einer Mehrheit von zwei<br \/>\nDritteln der Mitgliederversammlung.<br \/>\n2. Bei Aufl\u00f6sung des F\u00f6rdervereins durch die Mitgliederversammlung oder bei Wegfall<br \/>\nsteuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Israelitische Religionsgemeinschaft<br \/>\nW\u00fcrttembergs (IRGW), die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige oder<br \/>\nmildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Inkrafttreten<\/strong><br \/>\nDiese Satzung wurde am 19. September 2012 in der \u201eHirsch\u201c Begegnungsst\u00e4tte zu T\u00fcbingen von den Gr\u00fcndungsmitgliedern unterzeichnet und damit errichtet. Sie tritt mit dem Zeitpunkt der Errichtung in Kraft.<\/p>\n<p>Dieser Stand der Satzung wurde bei der Mitgliederversammlung am 05.05.2026 einstimmig<br \/>\nbeschlossen und am 28.07.2026 vom zust\u00e4ndigen Registergericht genehmigt..<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir sind Menschen, die sich f\u00fcr die Vielfalt des Judentums in Geschichte und Gegenwart interessieren. 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